Hausordnung

§ 1

Sorgfaltspflicht


Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Die Hauseingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim verlassen des Hauses zusätzlich per Schlüssel/Knauf verschlossen werden. Alle Fenster sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen. Der Wohnungsschlüssel ist nicht an Außenstehende weiterzugeben. In der Wohnung dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.

§ 2

Ruhezeiten


Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die anderen Gäste im Haus die üblichen Ruhezeiten. Üblicherweise sind diese zwischen 22 und 8 Uhr sowie in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr. Auch in den übrigen Zeiten gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksicht. Üblicherweise herrscht in unserem Haus ein sehr gutes nachbarschaftliches Verhältnis.

§ 3

Möbel


Die Möbel haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Der Balkon oder die Terrasse sind möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für Balkon, Terrasse oder Garten ist untersagt.

§ 4

Haustiere


Haustiere sind in unseren Wohnungen grundsätzlich nicht gestattet! Des weiteren, ist es nicht gestattet freilaufende Tiere auf unserem Grundstück zu füttern. Das einbringen dieser Tiere in das Mietobjekt, ist ebenfalls nicht gestattet.

§ 5

Geschirr


Bitte stellen Sie nur abgewaschenes und trockenes Geschirr wieder in die Schränke.

§ 6

Grillen


Das Grillen mit fossilen Brennstoffen ist bei uns untersagt. Zum Grillen steht Ihnen ein Elektrogrill zur Verfügung.

§ 7

Übernahme des Mietobjektes


Sie haben die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht sind wir auch für einen Hinweis dankbar. Der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass Sie für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Das natürlich nur soweit sie den Schaden verantworten. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit Ihrer Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.

§ 8

An- und Abreise


Anreise ab 14.00 Uhr und Abreise bis 10.00 Uhr. Am Abreisetag bitten wir Sie den Kühlschrank abzustellen und die Wasserzufuhr zur Waschmaschine abzudrehen.

§ 9

Umweltschutz


Im Rahmen des allgemeinen Umweltschutzes, bitten wir Sie mit den Ressourcen Strom und Wasser schonend umzugehen und den Müll in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen.

§ 10

Klimaanlage

Klimaanlage darf nur bei geschlossenen Fenster und Türen betrieben werden. Die Klimaanlage darf auch nur betrieben werden, wenn sich Personen in der Wohnung aufhalten. Dieses schulden wir der Umwelt und dem Naturschutz.


(C) 2009 Michael Weinsberg - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken